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Arbeitnehmererfinderrecht

Profil eines Kopfes mit Fragezeichen

Leistungen BPSH

BPSH berät sie auf dem Gebiet des Arbeitnehmererfinderrechts.

 

  • Inanspruchnahme von Erfindungen
  • Abschluss von Vergütungsvereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer
  • Berechnung angemessener Vergütungen
  • Freigabe von Erfindungen
  • Durchsetzung von Vergütungsansprüchen