BPSH berät sie in Fragen des Urheberrechts.
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Das Urheberrecht schützt urheberrechtsfähige Werke. Voraussetzungen hierfür sind:
– Es muss eine persönliche Schöpfung des Urhebers vorliegen.
– Sie muss einen geistigen Gehalt haben.
– Sie muss eine wahrnehmbare Formgestaltung aufweisen.
– Es muss in ihr die Individualität des Urhebers zum Ausdruck kommen.
Geschützt werden unter anderem
Anders als bei den gewerblichen Schutzrechten entsteht das Urheberrecht mit Schaffung des Werkes, eine Eintragung in ein amtliches Register ist nicht vorgesehen. Der Nachweis der eigenen Urheberschaft und des Entstehungszeitpunkts des Werkes muss daher mit Hilfe von eigenen oder öffentlichen Dokumenten bzw. mit Hilfe von Zeugen erbracht werden.
Das Urheberrecht entsteht mit Schaffung des Werkes und endet 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers.