BPSH berät und vertritt Sie auf dem Gebiet des Wettbewerbsrechts:
§ 1 UWG (Zweck des Gesetzes) lautet: „Dieses Gesetz dient dem Schutz der Mitbewerber, der Verbraucherinnen und Verbraucher sowie der sonstigen Marktteilnehmer vor unlauteren geschäftlichen Handlungen. Es schützt zugleich das Interesse der Allgemeinheit an einem unverfälschten Wettbewerb.“
Die wichtigsten Fallgruppen des Wettbewerbsrechts sind:
Bei Verstößen gegen das UWG können Wettbewerber Unterlassungs-, Auskunfts- und Schadenersatzansprüche geltend machen.
Die wichtigsten Fallgruppen des Kartellrechts sind:
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