BPSH Logo

Marken und Namen

Brandname Grafik Markenrecht

Leistungen BPSH

BPSH berät Sie auf dem Gebiet des Marken- und Namensrechts.

Wir unterstützen Sie mit unserer langjährigen Erfahrung bei

  • Marken- und Namensentwicklungen bzw. -strategien
  • Marken- und Namensrecherchen (Vermeidung von Kennzeichenverletzungen)
  • Nationalen und internationalen Markenanmeldungen sowie Übernahme sämtlicher anfallender Formalitäten (Einzahlen der Gebühren, Korrespondenz mit den Ämtern, Überwachung von Fristen)
  • Markenüberwachungen (Kollisionsüberwachung)
  • Markenverlängerungen (Einzahlung der Gebühren, Korrespondenz mit den Ämtern, Überwachung von Fristen)
  • der Vertretung vor den Ämtern in Verfahren aller Art (zum Beispiel Widerspruchs- und Löschungsverfahren)
  • der Ausarbeitung von Koexistenzvereinbarungen (Abgrenzungsvereinbarungen) zur Vermeidung von gerichtlichen Auseinandersetzungen
  • der Durchsetzung von Marken- und Namensrechten gegenüber Dritten (gerichtliche und außergerichtliche Vertretung bei Verletzungsstreitigkeiten)
  • der Verwertung (Lizenzierung, Übertragung) Ihrer Marken- und Namensrechte (Prüfung, Ausarbeitung und Verhandlung von Verträgen)

 

Informationen zu Marken und Namen

  • Was ist eine Marke, eine Geschäftsbezeichnung und ein Titel?

    • Eine Marke dient der unverwechselbaren Kennzeichnung Ihrer Waren und/oder Dienstleistungen. Als Marke können z.B. Wörter, Buchstaben, Zahlen, Abbildungen aber auch Farben und Tonfolgen geschützt werden.
    • Die Kennzeichnung Ihres Unternehmens oder Teilen Ihres Unternehmens erfolgt durch geschäftliche Bezeichnungen (Name, Firma, besondere Geschäftsbezeichnung).
    • Titel dienen der Kennzeichnung von Textwerken, Filmwerken, Tonwerken.
  • Warum erst recherchieren und dann anmelden und benutzen?

    Durch die Benutzung von Marken, Geschäftsbezeichnungen oder Titeln können ältere Kennzeichenrechte verletzt werden.
    Inhabern solcher Rechte stehen Unterlassungs-, Auskunfts- und Schadensersatzansprüche gegen den Verletzer zu. Neben Schadensersatzansprüchen treffen den Verletzer die Kosten einer Umbenennung sowie ein oftmals langwirkender Imageschaden.
    Kennzeichenrechte unterliegen dem Prioritätsprinzip, das heißt, ältere Kennzeichen besitzen gegenüber jüngeren Kennzeichen die besseren Rechte. Dient als Prioritätstag bei Geschäftsbezeichnungen und Titel der Zeitpunkt der erstmaligen öffentlichen Benutzung, ist dies bei der Marke der Anmeldungstag beim Amt. Die bloße Benutzung einer Marke genügt grundsätzlich nicht, um eine Untersagung der Benutzung durch den Inhaber einer später angemeldeten Marke ausschließen zu können.
    Da das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) von sich aus nicht überprüft , ob eine Marke die Schutzrechte Dritter verletzt, ist vor der Markenanmeldung die Durchführung einer professionellen Recherche unabdingbar.

  • Wie lange ist die Schutzdauer einer Marke?

    Die Schutzdauer für eingetragene Marken beträgt 10 Jahre ab dem Anmeldungstag. Danach kann die Marke beliebig oft um je weitere 10 Jahre verlängert werden. Eingetragene Marken können vom Markeninhaber unabhängig vom Geschäftsbetrieb verkauft und veräußert werden. Marken stellen somit einen Wert dar, der vom Unternehmer flexibel und vom Gesamterfolg des Unternehmens unabhängig genutzt werden kann.

  • Welche Kosten entstehen für die Registrierung einer Marke?

    • Die Kosten einer Anmeldung und -registrierung richten sich zum einen danach, für wie viele Waren- und Dienstleistungsklassen die Marke geschützt werden soll. Grundsätzlich gilt, je mehr Waren- und Dienstleistungsklassen angemeldet werden, desto höher sind die Kosten.
    • Darüber hinaus richtet sich die Höhe der Kosten danach, ob nur ein nationaler Schutz begehrt wird oder ob in allen Ländern der Europäischen Union bzw. außerhalb dieser Länder Markenschutz gewünscht wird.
    • Weiterhin können Kosten für vorab durchgeführte Kollisionsrecherchen anfallen.

    Unsere Anwälte geben Ihnen gerne Auskunft über die zu erwartenden Kosten für Ihr konkretes Anliegen.