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Urheberrecht

Grafik Copyright für Urheberrecht

Leistungen BPSH

BPSH berät sie in Fragen des Urheberrechts.

Wir unterstützen Sie mit unserer langjährigen Erfahrung bei

  • der Dokumentierung von Urheberrechten
  • der Ausarbeitung und Verhandlung von Lizenzverträgen
  • der Beratung und Vertretung bei Abmahnungen
  • der Durchsetzung von Urheberrechten (Unterlassungs-, Schadensersatz- und Auskunftsansprüche)
  • der Geltendmachung weitergehender Ansprüche, zum Beispiel auf Vernichtung oder Rückruf urheberrechtsverletzender Waren

 

Informationen zum Urheberrecht

  • Was versteht man unter Urheberrecht?

    Das Urheberrecht schützt urheberrechtsfähige Werke. Voraussetzungen hierfür sind:
    – Es muss eine persönliche Schöpfung des Urhebers vorliegen.
    – Sie muss einen geistigen Gehalt haben.
    – Sie muss eine wahrnehmbare Formgestaltung aufweisen.
    – Es muss in ihr die Individualität des Urhebers zum Ausdruck kommen.

  • Was wird geschützt?

    Geschützt werden unter anderem

    • Werke der Literatur
    • Werke der Musik
    • Werke der darstellenden Kunst (z.B. Theater-, Tanzinszenierungen)
    • Werke der bildenden Künste (einschließlich Bauwerke und deren Entwürfe)
    • Werke der Fotografie
    • Filmwerke
    • Darstellungen wissenschaftlicher oder technischer Art, wie Zeichnungen, Pläne, Karten, Skizzen, Tabellen und plastische Darstellungen
    • Computerprogramme
  • Wie entsteht das Urheberrecht und wie lange besteht es?

    Anders als bei den gewerblichen Schutzrechten entsteht das Urheberrecht mit Schaffung des Werkes, eine Eintragung in ein amtliches Register ist nicht vorgesehen. Der Nachweis der eigenen Urheberschaft und des Entstehungszeitpunkts des Werkes muss daher mit Hilfe von eigenen oder öffentlichen Dokumenten bzw. mit Hilfe von Zeugen erbracht werden.
    Das Urheberrecht entsteht mit Schaffung des Werkes und endet 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers.